Pflegestärkungsgesetz II

Der Kreisvorstand der Senioren-Union der CDU Oldenburg-Land befasste sich auf der letzten Sitzung mit dem Thema „Pflegeverstärkungsgesetz II“.

Josef Holtvogt, Landessozialsekretär der CDA und Landesgeschäftsführer der CDU Oldenburg, informierte die Mitglieder über die Neuerungen dieses Gesetzes „Mehr Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen“.
Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wird in diesem Gesetz neu definiert. In Zukunft werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen berücksichtigt

Bei der Begutachtung betrachtet man den Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen:
1.Mobilität
2.Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3.Verhalten und psychische Problemlagen
4.Selbstversorgung
5.Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder  therapiebedingten 
   Anforderungen und Belastungen
6.Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte,
  die unterschiedlich gewichtet werden.

Aus dieser Betrachtung ergibt sich eine Gesamtbewertung, die schließlich den tatsächlichen Unterstützungsbedarf sowie die Einstufung in einen der fünf neuen Pflegegrad ergibt.

Dies bedeutet, dass auch an Demenz erkrankte Menschen in eine der fünf Pflegegrade eingestuft werden und somit eine angemessene Unterstützung erhalten.

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Das neue Begutachtungsverfahren sowie die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden zum 1. Januar 2017 wirksam.